Mandanten-Informationsschreiben zur Corona-Krise

 

Liebe Mandanten,

 

das neuartige Coronavirus breitet sich weltweit rasant aus. Diese Entwicklung hat bereits gravierende Auswirkungen auf das private und öffentliche Leben, aber auch auf Ihr Unternehmen. Das ganze Ausmaß der Corona-Folgen ist nicht vorhersehbar. Es ist die ernsteste Situation in den letzten Jahrzehnten.

 

Mit diesem Info-Schreiben möchten wir Ihnen eine Übersicht geben, welche staatlichen Hilfen für betroffene Unternehmen aktuell angeboten werden. Dies soll Ihnen als Orientierungshilfe und Informationsquelle dienen.

 

Nur durch Links ist es möglich, die Aktualität sicherzustellen und die sich derzeit ständig ändernde Informationslage zu berücksichtigen.

 

 

1. Kurzarbeitergeld

Alle Informationen zur Kurzarbeit wegen dem Corona-Virus erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

 

Das Merkblatt für Arbeitgeber enthält zwar noch nicht die neu verabschiedeten Änderungen zum Kurzarbeitergeld, ist aber trotzdem eine gute Hilfe um nähere Informationen zu erhalten.

 

Der Arbeitgeberservice der BA ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 - und nach unseren eigenen Erfahrungen in dieser Woche - gut und auskunftsfähig erreichbar.

 

Folgende Voraussetzungen wurden neu beschlossen:

   Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben (bisher: 1/3 der Beschäftigten).

   Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 % erstattet (bisher: 80 % musste der Arbeitgeber übernehmen).

   Leiharbeitnehmer haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld (bisher: nicht möglich).

   In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

 

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

 

Die „Anzeige über Arbeitsausfall“ muss spätestens am Monatsletzten des ersten Monats, in welchem Kurzarbeit anfällt, der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Das Eingangsdatum ist maßgebend.

 

Hier können Sie das Formular aufrufen.

 

Das Formular können Sie direkt am PC ausfüllen, wenn Sie in der gelben Kopfzeile oben rechts auf den Button „Mit anderem Programm ansehen“ klicken und dann in dem sich öffnenden Fenster „Öffnen mit  Adobe Acrobat Reader DC (Standard)“ anklicken. Sämtliche rot umrandeten Felder müssen ausgefüllt werden, damit das Formular ausgedruckt werden kann.

 

Wenn Sie keinen Betriebsrat haben, reicht eine formlose Vereinbarung, welche von sämtlichen von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern zu unterschreiben ist. Dieses muss der Anzeige beigelegt werden. Ein entsprechendes Muster als Word-Datei finden Sie hier im Download-Bereich.

 

In den Monaten, in denen Kurzarbeit anfällt (auch wenn nur an einzelnen Tagen) muss die abweichende Arbeitszeit dokumentiert werden. Zu diesem Zweck dienen zwei Excel-Sheets, die sich ebenfalls hier im Download-Bereich befinden, eines für die einzelnen Mitarbeiter, das andere für das ganze Unternehmen.

 

In die erste Tabelle werden die kalendertäglichen Arbeitszeiten eines Mitarbeiters (IST Arbeitsstunden) eingetragen und der normalerweise betriebsüblichen Arbeitszeit (SOLL Arbeitsstunden) gegenübergestellt.

 

In die zweite Tabelle werden die Monatssummen je Mitarbeiter eingetragen. Diese Aufstellung ist für die Lohnabrechnung einzureichen.

 

Auf der Website der BA gibt es Erklärvideos zum Antragsverfahren. Die beschlossenen Sonderregelungen zum KuG sind noch nicht eingearbeitet.

 

Gestern sendete die IHK Region Stuttgart einen Livestream zu den aktuellen Regelungen des KuG. Die Präsentationsfolien zu der Sendung finden Sie hier.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

 

2. Liquiditätshilfen durch Banken

Der Weg zu Finanzhilfen von der staatlichen Förderbank KfW führt in der Regel über die Hausbank.

 

Die KfW hat auf ihrer Website einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt.

 

Unter dem Titel „Corona-Krise: Liquiditätshilfen beantragen, wie geht das?“ informierte die IHK-Bezirkskammer Göppingen in einem Livestream.

 

Die Hausbanken sind Ansprechpartner für Tilgungsaussetzungen, Tilgungsstreckungen, Zwischenfinanzierungen, Überbrückungskredite, Umschuldungen, verlängerte Rückzahlungsfristen etc.

 

3. "Steuererleichterungen"

Das Bundesfinanzministerium hat folgende Maßnahmen zur Liquiditätsschonung bei Corana-Ursache  angekündigt:

 

   Leichtere Gewährung von zinsfreien Steuerstundungen.

   Leichtere Anpassung von Steuervorauszahlungen (gemeint sind
Herabsetzungen).

     Unklar ist, ob dies auch für die Gewerbesteuer gelten soll.

   Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020.

   Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und
Lohnsteueranmeldungen sind Lösungen geplant. Was darunter genauer zu verstehen ist, ist noch unklar.

 

Inwieweit diese Maßnahmen für Sie in Betracht kommen, sollte in jedem Fall mit uns vorher erörtert werden.

 

4. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Bundesregierung bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen vor Insolvenzen zu schützen.

 

Die derzeitige Insolvenzantragspflicht innerhalb von 3 Wochen soll ausgesetzt werden, solange die Unternehmen auf öffentliche Hilfe warten. Zwar hat die Bundesregierung großzügige Liquiditätshilfen versprochen, allerdings dürfte es in vielen Fällen länger als 3 Wochen dauern, bis die Finanzmittel bei den Unternehmen ankommen.

 

Die Insolvenzantragspflicht soll daher bis zum 30.04.2021 für betroffene Unternehmen ausgesetzt werden. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie hierzu weitere Informationen.

 

5. Weitere Weblinks

 

Nachfolgend haben wir Ihnen noch eine aus unserer Sicht relevante Linksammlung zusammengestellt, mit der Sie sich über die aktuelle Situation informieren können.

 

Bundessteuerberaterkammer

Die Zusammenstellung News und Fakten zum Konjunktur- und Zukunftspaket informiert über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise, über neue Entwicklungen und gesetzliche Grundlagen. Sie wird laufend aktualisiert.

Der bisherige FAQ-Katalog zu den Soforthilfen des Bundes und der Länder wird nicht mehr fortgeführt. Er ist auf der Homepage der BStBK mit dem Stand vom 09.06.2020 weiterhin abrufbar.

 

Bundesfinanzministerium

Die angekündigten Hilfsprogramme finden Sie hier.

 

Bundeswirtschaftsministerium

Welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen, ist auf der FAQ-Seite des BMWI zusammengestellt.

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hier finden sich Fragen und Antworten rund um arbeitsrechtliche Aspekte der Coronakrise.

 

Land Baden-Württemberg

Alle aktuellen Informationen der Landesregierung zu Corona sind hier zusammengefasst.

 

 

Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen. Wir helfen Ihnen, wo wir nur können und wo es nur geht. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Wünschen wir uns gemeinsam, dass wir schnell wieder zum gewohnten Alltag übergehen können.

 

Mit den besten Grüßen in dieser angespannten Zeit, bleiben Sie gesund und handeln Sie vernünftig. Zusammen schaffen wir das!

 

Büro Kirchheim

Humburg Gulde & Weise

 

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